
Bezeichnung für eine besondere Art der Freimachung mit ermäßigter Gebühr, die es beispielsweise Mitte des 19. Jh. in der Schweiz gab. Bei Einlieferung von mindestens 20 Briefen gleicher Art ermäßigte sich die Gebühr von 15 auf 12 1/2 Rappen.
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